Entscheidungen mit Weitsicht treffen – Zertifizierung, erkennen was gut ist!

Kundeninformation - Umgang mit dem SARS-CoV-2

Liebe Kunden,

unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie zuständiger Behörden wird die MSzert GmbH auch weiterhin ihre Aufgabe als unabhängige Konformitätsbewertungsstelle erfüllen. Gleichzeitig trifft die MSzert GmbH geeignete Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Auditoren und Kunden:

  • Alle Mitarbeitenden wurden explizit auf die geltenden Hygienemaßnahmen hingewiesen.
  • Interne Meetings werden weitestgehend remote abgehalten oder vertagt.
  • Unsere geplanten Veranstaltungen werden bis auf Weiteres abgesagt.
  • Neue Termine werden mit genügend Vorlauf bekanntgegeben, sobald sich die Lage wieder normalisiert hat.
  • Wir führen derzeit keine Reisen in die Gebiete durch, die vom Robert Koch Institut als Risikogebiete klassifiziert wurden.

Wir befinden uns in ständigem Kontakt zu unseren Partnern, die über zahlreiche Netzwerke den aktuellen Stand der Verbreitung des unter Coronavirus bekannten SARS-CoV-2/COVID kennen. Derzeit sind keine Krankheitsfälle für internes Personal sowie externen Begutachtern bekannt.
Wir bitten Sie, die damit einhergehenden Veränderungen zur bisherigen Routine zu berücksichtigen sowie für die notwendigen Maßnahmen um ihr Verständnis. Auf Grundlage der derzeitig beschleunigten Entwicklungen und den behördlich angeordneten Einschränkungen wird MSzert GmbH bis auf weiteres alle aktuell geplanten Begutachtungen, welche

  • in einem Gebiet liegen, das vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurde,
  • in einem Land liegen, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt oder
  • dem Auditteam aufgrund von selbst festgelegten Schutzmaßnahmen den Zugang verwehren

durch alternative Begutachtungsverfahren ersetzen oder, wo möglich, verschieben. Vor dem Hintergrund dieser Vorsichtsmaßnahmen führen wir sonstige Audits bei unseren Kunden grundsätzlich weiterhin wie geplant durch. Sofern kein Audit vor Ort möglich ist, können Audits in vielen Fällen teilweise per Videokonferenz als Remote-Audits durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter erklären Ihnen gerne die Möglichkeiten und Ablauf sowie technischen Mindestanforderungen für Ihr Unternehmen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Flussdiagramm zum Auditablauf. Wenn Ihr Auditverfahren konkret durch die Entwicklungen des COVID betroffen ist, können Sie das im Flussdiagramm dargestellte Verfahren über den Antrag zur Fristverlängerung bei außergewöhnlichen Ereignissen in Gang setzen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wir hoffen, dass wir unsere Mitarbeiter und Kunden mit diesen Maßnahmen weitestgehend schützen können und wir alle möglichst gesund durch diese Zeit kommen. 

 


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